Mitglied werden
Neumitglieder sind herzlich willkommen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Mitgliedschaften wir anbieten und wie Sie Mitglied werden können.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des PPB kann werden, wer dem FSP Standard entspricht. Alle ordentlichen Mitglieder des PPB, die dem FSP-Standard entsprechen, sind ordentliche Mitglieder der FSP. Dem FSP Standard entspricht, wer an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) einen Master resp. ein Lizentiat oder Diplom in Psychologie erworben hat, oder wer über einen äquivalenten im Ausland erworbenen Hochschulabschluss verfügt. Details sind im Aufnahmereglement der FSP geregelt.
Ausserordentliche Mitgliedschaft
Pensionierte Mitgliedschaft
Studentische Mitgliedschaft
Jahresbeiträge der PPB-Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder | CHF 120.- |
Ausserordentliche Mitglieder | CHF 120.- |
Pensionierte Mitglieder | CHF 60.- |
Studentische Mitglieder | CHF 40.- |
Aufnahmeprozedere
Der Verband der Psychologinnen und Psychologen beider Basel ist als Kantonalverband der in Universitäten oder Fachhochschulen ausgebildeten PsychologInnen auch ein Gliedverband der FSP (Föderation der Schweizer PsychologInnen). Eine Aufnahme als ordentliches Mitglied in den PPB ist somit an eine Mitgliedschaft bei der FSP geknüpft. Die Aufnahme erfolgt demnach in vier Schritten.
1. Anträge für die Mitgliedschaft beim PPB und der FSP
Der Interessent / die Interessentin sendet die erforderlichen Unterlagen (Uniabschluss, Hauptfach Psychologie) sowie das Formular Antrag auf Mitgliedschaft FSP und PPB mit den persönlichen Angaben an Herr Kuno Steiner, Sekretariat PPB. – Die Beantragung der Mitgliedschaften beider Verbände geschieht somit mit dem Ausfüllen eines einzigen Formulars via PPB. Dieses Formular ist ebenfalls auf dem Sekretariat PPB per E-Mail zu beziehen. Das Merkblatt der FSP hilft Ihnen beim Ausfüllen des Formulars.
2. Prüfung der Unterlagen durch den PPB
Das Sekretariat PPB prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet diese bei positivem Entscheid an die Aufnahmekommission der FSP.
3. Prüfung der Unterlagen durch die FSP
Nach der Überprüfung der Unterlagen durch die Aufnahmekommission der FSP informiert diese den PPB über eine mögliche Aufnahme - oder eine allfällige Ablehnung des Gesuchs. Das Aufnahmeprozedere dauert in der Regel 1-2 Monate.
4. Benachrichtigung über eine Aufnahme in den PPB und die FSP
Die Interessentinnen und Interessenten werden vom Sekretariat PPB schriftlich über den Entscheid beider Verbände informiert. Die Neumitglieder werden zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Dort haben sie die Gelegenheit, sich ganz kurz den Anwesenden vorzustellen.
Bei Fragen können Sie sich an Herr Kuno Steiner (Sekretariat PPB) wenden.