Mietgliedschaft beim PPB
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Ordentliches Mitglied des PPB kann werden, wer dem FSP Standard entspricht. Alle ordentlichen Mitglieder des PPB, die dem FSP-Standard entsprechen, sind ordentliche Mitglieder der FSP. Dem FSP Standard entspricht, wer an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) einen Master resp. ein Lizentiat oder Diplom in Psychologie erworben hat, oder wer über einen äquivalenten im Ausland erworbenen Hochschulabschluss verfügt. Details sind im Aufnahmereglement der FSP geregelt.
Ausserordentliches Mitglied des PPB kann werden, wer über einen Hauptfachabschluss an einer Schweizer Universität im Bereich der Humanwissenschaften mit erstem Nebenfach in Psychologie verfügt, Inhaber einer kantonalen Praxisbewilligung zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie ist, oder ein abgeschlossenes Psychologiestudium im Ausland vorweisen kann, welches den Äquivalenzkriterien der Eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo) nicht entspricht.
Pensioniertes Mitglied des PPB kann werden, wer das ordentliche Rentenalter des AHVG erreicht hat oder vorzeitig in Rente geht, und keinerlei berufliche Tätigkeit im Bereich der Psychologie mehr ausübt. Pensionierte Mitglieder müssen gemäss Art. 9 Abs. 2 der Statuten der FSP nicht mehr Mitglieder der FSP sein.
Für Studierende der Psychologie im Hauptfach besteht die Möglichkeit einer studentischen Mitgliedschaft. Studentische Mitglieder sind weder ordentliche noch ausserordentliche Mitglieder der FSP. Die studentische Mitgliedschaft erlischt mit Abschluss des Studiums.
Ordentliche Mitglieder 120.-
Ausserordentliche Mitglieder 120.-
Pensionierte Mitglieder 60.-
Studentische Mitglieder 40.-
Ausserordentliche Mitglieder 120.-
Pensionierte Mitglieder 60.-
Studentische Mitglieder 40.-
Der Verband der Psychologinnen und Psychologen beider Basel ist als Kantonalverband der in Universitäten oder Fachhochschulen ausgebildeten PsychologInnen auch ein Gliedverband der FSP (Föderation der Schweizer PsychologInnen). Eine Aufnahme als ordentliches Mitglied in den PPB ist somit an eine Mitgliedschaft bei der FSP geknüpft. Die Aufnahme erfolgt demnach in vier Schritten.
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1. Anträge für die Mitgliedschaft beim PPB und FSP
Die Interessent*in sendet die erforderlichen Unterlagen (Uniabschluss, Hauptfach Psychologie) sowie das Antragsformular für die Mitgliedschaft mit den persönlichen Angaben an Herrn Kuno Steiner, Sekretariat PPB.
Die Beantragung der Mitgliedschaft beider Verbände geschieht somit mit dem Ausfüllen eines einzigen Formulars via PPB. -
2. Prüfung der Unterlagen durch den PPB
Das Sekretariat PPB überprüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet diese bei positivem Entscheid an die Aufnahmekommission der FSP. -
3. Prüfung der Unterlagen durch die FSP
Nach der Überprüfung der Unterlagen durch die Aufnahmekommission der FSP informiert diese den PPB über eine mögliche Aufnahme - oder eine allfällige Ablehnung des Gesuchs. Das Aufnahmeprozedere dauert in der Regel 1-2 Monate. -
4. Benachrichtigung über eine Aufnahme in der PPB und die FSP
Die Interessent*innen werden vom Sekretariat PPB schriftlich über den Entscheid beider Verbände informiert. Die Neumitglieder werden zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Dort haben sie die Gelegenheit sich kurz den Anwesenden vorzustellen.
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